„Feldermanns Hütte“

„Feldmanns Hütte“ ist vielen Radevormwaldern noch bekannt. Seit ihrer Erbauung 1977 war die Hütte ein beliebter Treffpunkt für Jagdliebhaber, Schulklassen, Kindergärten, Familien und Freunden und begeisterte ihre Besucher mit der besonderen Atmosphäre des Ortes.

Aufgrund einiger Anzeigen aus der Nachbarschaft muss „Feldmanns Hütte“ seit 2020 geschlossen bleiben. Ihre Geschichte bleibt jedoch einzigartig.


Die Geschichte der Hütte

Die „Urhütte“

Im Jahr 1977 errichtete Hans Feldermann aus gegebenem Anlass ein Gebäude zur zeitweisen Unterbringung von Tieren. Der meist leerstehende Stall wurde zunächst in der eigenen Familie, später auch für jagdliche Treffen und Veranstaltungen im Rahmen der Ausbildung von Jagdgebrauchshunden genutzt.

Die besondere Atmosphäre dieses Ortes fand zunehmend Anhänger und entwickelte sich  in den vergangenen 40 Jahren zu einem beliebten Naherholungsziel für vielfältige Veranstaltungen.

Das Ende einer Ära

Im Jahr 2000 brannte das Blockhaus nieder. Grund dafür war die fahrlassige Verwendung einer Friteuse.

Der Wiederaufbau

Eigentlich sollte die Ära von „Feldermanns Hütte“ hier enden, es zeigte sich jedoch, wie bedeutsam diese Einrichtung für den Kattenbusch, für Schulen, Kindergärten und Vereine, aber auch für Naherholungssuchende geworden war.   

Vor diesem Hintergrund fand im Jahr 2002 der Wiederaufbau statt.

Das vorläufige Ende

Im September 2020 erlies die Stadt Radevormwald eine Unterlassungsverfügung und untersagte hiermit die weitere Nutzung jeglicher Art, außer der als Stallung.

​Grund für diese Amtshandlung waren verschiedene Anzeigen eines Nachbarn. Es wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Verfügung eingereicht.

„Feldermann’s Hütte“ bleibt geschlossen!

Mittlerweile ist es amtlich: „Feldermanns Hütte“ wird künftig nicht mehr wie bisher genutzt werden können!

Im Rahmen eines vom Verwaltungsgericht Köln anberaumten Ortstermins ließ die Richterin keinen Zweifel daran, dass es gegen die von der Stadt Radevormwald erlassene Unterlassungsverfügung keine Chance auf Abwehr bestünde.

Das Blockhaus sei als Stallgebäude genehmigt und lediglich zu diesem Zwecke nutzbar. Hinsichtlich der in den vergangenen Jahrzehnten praktizierten Duldung der Stadtverwaltung bestünde keine Möglichkeit, diese wieder zu reaktivieren.

Sie regte uns als Kläger an, die Klage zurückzuziehen und richtete an den Vertreter der Stadtverwaltung den Vorschlag, doch noch einmal gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen.

Wir haben die Klage dann tatsächlich zurückgezogen, um die Endgültigkeit des aktuellen Zustandes nicht zu besiegeln. Ein erstes Gespräch mit Vertretern der Stadtverwaltung war hinsichtlicher konkreter Maßnahmen jedoch wenig erfolgversprechend.

Es ist wohl doch einfacher, Verbote auszusprechen, statt Möglichkeiten zu schaffen …

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